
| Allgemeine Geschäftsbedingungen deLighting Inh. Lutz Lorenz | ||
| I. Vertragsabschluß | VIII. Rücktritt | |
| Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware mit Unterzeichnung des Kaufvertrages oder der | 1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten | |
| verbindlichen Bestellung an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden. | Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst | |
| nach Vertragsabschluß eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht | ||
| II. Preise | vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er | |
| 1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer. | ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. | |
| 2. Die Preise sind „Selbstabholerpreise“ ab Ladengeschäft des Verkäufers. Kosten | Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benach- | |
| bezüglich der Lieferung „Frei Haus“ werden separat berechnet. Die Kosten der Lieferung | richtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten. | |
| ist bei Übergabe der Ware fällig. Zusätzliche Arbeiten zur Lieferung sind, soweit nicht | ||
| gesondert vereinbart, im Preis nicht enthalten. | 2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine | |
| Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den | ||
| III. Änderungsvorbehalt | Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. | |
| 1. Die Möbel, Lampen und sonstige angebotenen Artikel werden nach Muster oder | Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen | |
| Abbildung verkauft. | einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die | |
| 2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei | Warenrücknahme gilt. Ziff. IX. | |
| Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. | ||
| 3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt | IX. Warenrücknahme | |
| werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten | Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch | |
| gestellt werden können. Die angebotenen Möbel, Lampen und Accessoires werden | auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt: | |
| größtenteils in Handarbeit hergestellt. Es handelt sich daher um Unikate, die von den im | 1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten | |
| Laden ausgestellten Stücken abweichen können. | usw. Ersatz in entstandener Höhe. | |
| 4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei | 2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern | |
| Holzoberflächen bleiben vorbehalten. | kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze: | |
| 5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder | Für Möbel und Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung: | |
| und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich gering- | i. d. 1. Hj. 50 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge | |
| fügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern, | i. d. 2. Hj. 100 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge | |
| insbesondere im Farbton. | 3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen | |
| 6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten | Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit | |
| bleiben vorbehalten. | verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach | |
| den §§ 355 ff. BGB. | ||
| IV. Lieferfrist | ||
| 1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine | X. Gewährleistung | |
| angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen | 1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, | |
| Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit | wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung | |
| deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten | einer mangelfreien Ware hat. | |
| Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. | 2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit | |
| 2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers | unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche | |
| oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige | Nachteile für den Käufer bleibt. | |
| Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und | 3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises | |
| unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt | verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist | |
| ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten | erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde. | |
| Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu | 4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu | |
| setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim | gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung | |
| Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt | kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher | |
| mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist. | Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an. | |
| 3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt. | 5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat, | |
| wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke | ||
| V. Eigentumsvorbehalt | Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige | |
| 1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem | Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind. | |
| Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers. | 6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; | |
| (2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend | die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen. | |
| zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für | 7. Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt. | |
| Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt | ||
| ausdrücklich hinzuweisen. | XI. Fernabsatzverträge | |
| 2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem | 1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und | |
| Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des | Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei | |
| Pfändungsprotokolls. | Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen. | |
| 3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen | 2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer. | |
| des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware | 3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muß schriftlich, auf einem anderen dauerhaften | |
| heraus zu verlangen. | Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen. | |
| 4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach | ||
| VI. Gefahrübergang | Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des | |
| Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit | Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung | |
| der Übergabe der Ware auf den Käufer über. | geeignet sind. | |
| 5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer | ||
| VII. Abnahmeverzug | zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer | |
| 1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist | Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der | |
| unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder | Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. | |
| Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder | Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige | |
| die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf | Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder | |
| Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder | den Wert zu ersetzen. | |
| Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen. | 6. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) | |
| 2. Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer | hiervon unberührt. | |
| anfallende Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer | ||
| Spedition bedienen. | XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort | |
| 3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der | Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zwingenberg/Hessen | |
| Verkäufer 50% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern. | ||
| (2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem | ||
| Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen höheren | ||
| Schaden geltend zu machen. | ||