Allgemeine Geschäftsbedingungen deLighting Inh. Lutz Lorenz
   
I. Vertragsabschluß   VIII. Rücktritt
Der Käufer ist bei nicht vorrätiger Ware mit Unterzeichnung des Kaufvertrages oder der   1. Der Verkäufer braucht nicht zu liefern, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten 
verbindlichen Bestellung an die Bestellung (Vertragsangebot) gebunden.   Ware eingestellt hat oder Fälle höherer Gewalt vorliegen, sofern diese Umstände erst 
  nach Vertragsabschluß eingetreten sind, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht 
II. Preise   vorhersehbar waren und der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er 
1. Die Preise sind Festpreise einschließlich Mehrwertsteuer.   ferner nachweist, sich vergeblich um Beschaffung gleichartiger Ware bemüht zu haben. 
2. Die Preise sind „Selbstabholerpreise“ ab Ladengeschäft des Verkäufers. Kosten    Über die genannten Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benach-
bezüglich der Lieferung „Frei Haus“ werden separat berechnet. Die Kosten der Lieferung    richtigen und ihm die erbrachten Gegenleistungen unverzüglich zu erstatten.
ist bei Übergabe der Ware fällig. Zusätzliche Arbeiten zur Lieferung sind, soweit nicht     
gesondert vereinbart, im Preis nicht enthalten.   2. Ein Rücktrittsrecht wird dem Verkäufer zugestanden, wenn der Käufer über die für seine
  Kreditwürdigkeit wesentlichen Tatsachen unrichtige Angaben gemacht hat, die den 
III. Änderungsvorbehalt   Leistungsanspruch des Verkäufers in begründeter Weise zu gefährden geeignet sind. 
1. Die Möbel, Lampen und sonstige angebotenen Artikel werden nach Muster oder    Gleiches gilt, wenn der Käufer wegen objektiver Zahlungsunfähigkeit seine Zahlungen 
Abbildung verkauft.   einstellt oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde. Für die 
2. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei    Warenrücknahme gilt. Ziff. IX.
Vertragsabschluß eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist.    
3. Es können an die bestellten Waren qualitativ Ansprüche nur in einer Höhe gestellt    IX. Warenrücknahme
werden, wie sie billigerweise oder handelsüblich bei Waren in der Preislage der bestellten Im Falle eines Rücktritts und der Rücknahme gelieferter Waren hat der Verkäufer Anspruch
gestellt werden können. Die angebotenen Möbel, Lampen und Accessoires werden    auf Ausgleich der Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung wie folgt:
größtenteils in Handarbeit hergestellt. Es handelt sich daher um Unikate, die von den im   1. Für infolge des Vertrages gemachte Aufwendungen wie Transport- und Montagekosten
 Laden ausgestellten Stücken abweichen können.   usw. Ersatz in entstandener Höhe.
4. Handelsübliche und für den Käufer zumutbare Farb- und Maserungsabweichungen bei    2. Für Wertminderung und Gebrauchsüberlassung der gelieferten Waren gelten, sofern 
Holzoberflächen bleiben vorbehalten.   kein Verbraucherkreditgeschäft vorliegt, folgende Pauschalsätze:
5. Ebenso bleiben handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen bei Leder    Für Möbel und Polsterwaren bei Rücktritt und Rücknahme nach Lieferung:
und Textilien (z. B. Möbel- und Dekorationsstoffen) vorbehalten hinsichtlich gering-   i. d. 1. Hj. 50 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
fügiger Abweichungen in der Ausführung gegenüber Leder- und Stoffmustern,    i. d. 2. Hj. 100 v. H. des Kaufpreises ohne Abzüge
insbesondere im Farbton.   3. Die Ziffern 1. und 2. gelten nicht für die Rückabwicklung des Vertrages infolge wirksamen
6. Auch handelsübliche und für den Käufer zumutbare Abweichungen von Maßdaten    Rücktritts nach erfolgloser Nacherfüllung sowie für die Fälle des Widerrufs und dem damit
bleiben vorbehalten.   verbundenen uneingeschränkten Rückgaberecht des Käufers bei Verbraucherverträgen nach
   den §§ 355 ff. BGB.
IV. Lieferfrist    
1. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Käufer eine    X. Gewährleistung
angemessene Nachlieferfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen   1. Dem Käufer steht zur Behebung eines Mangels zunächst das Recht auf Nacherfüllung zu, 
Inverzugsetzung durch den Käufer, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit    wobei er das Wahlrecht zwischen Mangelbeseitigung (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung
deren Ablauf - zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten     einer mangelfreien Ware hat.
Nachlieferfrist nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.   2. Der Verkäufer kann die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verweigern, wenn sie nur mit 
2. Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers    unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche
oder bei dessen Vorlieferanten, insbesondere Arbeitsausstände und rechtmäßige     Nachteile für den Käufer bleibt.
Aussperrungen sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und    3. Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten oder die Herabsetzung des Kaufpreises 
unverschuldeten Ereignis beruhen, verlängern die Lieferzeit entsprechend. Zum Rücktritt    verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder nicht in angemessener Frist 
ist der Käufer nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten    erbracht wurde oder vom Verkäufer endgültig verweigert wurde.
Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu    4. Wählt der Käufer nach Ziff. 3 den Rücktritt, so hat er die mangelhafte Ware zurück zu 
setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Käufers beim    gewähren und Wertersatz für die gezogenen Nutzungen zu leisten. Für die Wertermittlung 
Verkäufer an den Käufer erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt    kommt es auf die zeitanteilige lineare Wertminderung im Vergleich zwischen tatsächlicher 
mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.   Gebrauchsdauer und voraussichtlicher Gesamtnutzungsdauer an.
3. Die gesetzlichen Bestimmungen zum Schadenersatz statt der Leistung bleiben unberührt. 5. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die der Käufer zu vertreten hat,
  wie z. B. Schäden, die beim Käufer durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke 
V. Eigentumsvorbehalt   Erwärmung der Räume, intensive Bestrahlung mit Sonnen- oder Kunstlicht, sonstige 
1. (1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem    Temperatur- oder Witterungseinflüsse oder unsachgemäße Behandlung entstanden sind.
Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.   6. Gewährleistungsansprüche verjähren entsprechend der jeweiligen gesetzlichen Regelung; 
(2) Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentum des Verkäufers auch dann entsprechend    die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Übergabe zu laufen.
zu wahren, wenn die gelieferten Waren nicht unmittelbar für den Käufer, sondern für    7. Im übrigen bleibt die Haftung für vereinbarte Beschaffenheiten unberührt.
Dritte bestimmt sind, und hat den Empfänger auf diesen Eigentumsvorbehalt     
ausdrücklich hinzuweisen.   XI. Fernabsatzverträge
2. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem    1. Bei Kaufverträgen, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (z.B. Tele- und 
Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des    Mediendienste) zustande gekommen sind, kann der Käufer binnen einer Frist von zwei 
Pfändungsprotokolls.   Wochen ohne Angabe von Gründen den Kaufvertrag widerrufen.
3. Im Fall der Nichteinhaltung der in den Ziffern 1. (2) und 2. festgelegten Verpflichtungen 2. Die Frist beginnt mit dem Tag des Eingangs der Warenlieferung beim Käufer.
des Käufers hat der Verkäufer das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware    3. Der Widerruf gegenüber dem Verkäufer muß schriftlich, auf einem anderen dauerhaften 
heraus zu verlangen.   Datenträger oder durch Rücksendung der Ware erfolgen.
  4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Kaufverträgen über die Lieferung von Waren, die nach 
VI. Gefahrübergang   Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des 
Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit  Käufers zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die Rücksendung 
der Übergabe der Ware auf den Käufer über.   geeignet sind.
  5. Im Fall des Widerrufs ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware an den Verkäufer 
VII. Abnahmeverzug   zurück zu senden. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Bei einer 
1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist  Bestellung bis zu einem Betrag von 40 EURO, hat der Käufer die regelmäßigen Kosten der 
unter Androhung, nach fruchtlosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten oder    Rücksendung zu tragen, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. 
Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen, stillschweigt oder die Zahlung und/oder    Hat der Käufer eine Verschlechterung der Ware, deren Untergang oder eine anderweitige 
die Abnahme ausdrücklich verweigert, bleibt der Anspruch des Verkäufers auf    Unmöglichkeit der Rückgabe zu vertreten, so hat er dem Verkäufer die Wertminderung oder 
Vertragserfüllung bestehen. Statt dessen kann er vom Vertrag zurücktreten und/oder    den Wert zu ersetzen.
Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe der Ziff 3. verlangen.   6. Im Übrigen bleiben die Vorschriften der §§ 312 b bis 312 f BGB (Fernabsatzverträge) 
2. Soweit der Verzug des Käufers länger als einen Monat dauert, hat der Käufer    hiervon unberührt.
anfallende Lagerkosten zu zahlen. Der Verkäufer kann sich zur Lagerung auch einer     
Spedition bedienen.   XII. Gerichtsstand und Erfüllungsort
3. (1) Als Schadensersatz statt der Leistung bei Verzug des Käufers gem. Ziff. 1 kann der    Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zwingenberg/Hessen
Verkäufer 50% des Kaufpreises ohne Abzüge fordern.    
(2) Im Falle besonders hoher Schäden, wie z. B. bei Sonderanfertigungen, bleibt dem     
Verkäufer vorbehalten, an Stelle der Schadensersatzpauschale in Abs. (1) einen höheren     
Schaden geltend zu machen.    

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